Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16. Juli 2018 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam -
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet an die Antragstellerin,
a) 8.500,- € nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Juli 2012 sowie
b) vorgerichtliche Kosten i. H. v. 2.217,45 nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juni 2017 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.500,- € festgesetzt.
I.
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