1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer III. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 21. September 2018 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Beschwerdewert: 3.000 €.
4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren mit Wirkung vom 5. November 2018 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... pp. beigeordnet.
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