Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarburg vom 28. Januar 2022 gerichtete Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarburg vom 28. Januar 2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. Februar 2022 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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