OLG Dresden - Beschluss vom 04.08.2011
23 WF 475/11
Normen:
RVG § 48;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 242
Vorinstanzen:
AG Löbau, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 87/08

Anwaltsgebühren bei Erstreckung der Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände

OLG Dresden, Beschluss vom 04.08.2011 - Aktenzeichen 23 WF 475/11

DRsp Nr. 2012/16006

Anwaltsgebühren bei Erstreckung der Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Löbau vom 12.04.2011, 4 F 87/08, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 48;

Gründe: