Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 29.04.2016 dahingehend abgeändert, dass die von dem Antragsteller an die Antragsgegnerin nach dem vollstreckbaren Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 02.12.2015 zu erstattenden Kosten auf 2.618,71 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% -Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit 02.02.2016 festgesetzt werden.
2.Der Antragsteller trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert der Beschwerde beträgt 2.058,22 €.
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