Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 18. Zivilsenats Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Februar 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Die Parteien streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf den am 21. April 2008 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 22. März 1996 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) insoweit rechtskräftig durch Verbundbeschluss vom 11. August 2010 geschieden und den Versorgungsausgleich auf der Grundlage des seit 1. September 2009 geltenden Rechts geregelt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|