OVG Niedersachsen - Beschluss vom 29.06.2007
10 MC 147/07
Normen:
AufenthG § 25 Abs. 5 ; EMRK § 8 Abs. 1 ; EMRK § 8 Abs. 2 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Aufenthaltsbeendigung eines jungen Volljährigen unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie und Schutz seines Privatlebens [Art. 6 GG, 8 Abs. 1 EMRK] - familiäre Bindungen; familiäre Lebensgemeinschaft; Familie; Inländer, faktische; Privatleben, Schutz des; Straffälligkeit; Volljähriger

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 10 MC 147/07

DRsp Nr. 2008/6812

Aufenthaltsbeendigung eines jungen Volljährigen unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie und Schutz seines Privatlebens [Art. 6 GG, 8 Abs. 1 EMRK] - familiäre Bindungen; familiäre Lebensgemeinschaft; Familie; Inländer, faktische; Privatleben, Schutz des; Straffälligkeit; Volljähriger

»1. Zu den Anforderungen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) bei jungen Volljährigen. 2. Auch die Bindungen eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern unterliegt dem grundrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn den Bindungen eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern im Vergleich zu denen eines minderjährigen Kindes ein geringeres Gewicht beigemessen wird. 3. Zum Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Einwand des Ausländers, faktischer Inländer zu sein).«

Normenkette:

AufenthG § 25 Abs. 5 ; EMRK § 8 Abs. 1 ; EMRK § 8 Abs. 2 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Februar 2006 anzuordnen, bleibt ohne Erfolg.