Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) hat den weiteren Beteiligten die in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.)
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind hälftige Miterben nach ihrer am ##.##.2007 verstorbenen Mutter. Am 23.02.2011 hat das Amtsgericht auf Antrag des Beteiligten zu 1) mit "Zustimmung" des Beteiligten zu 2) die Nachlassverwaltung angeordnet und den Beteiligten zu 3) zum Nachlassverwalter bestellt.
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