Die Beschwerden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Groß Gerau vom 13.10.2017 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es bei der Anordnung unter Ziffer 3 der angefochtenen Entscheidung verbleibt, jedoch weitere familiengerichtlichen Maßnahmen nicht erforderlich sind.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000,-- €.
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