Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 20. Januar 2014 (
Die Gerichtskosten erster Instanz (
Der Beschwerdewert wird auf 6.000 € festgesetzt.
I.
Die Eltern streiten um die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder und den Umgang des Vaters mit den Kindern.
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