Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung freiwilligen Aufenthalts
OLG München, Beschluss vom 19.05.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 78/05
DRsp Nr. 2005/8757
Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung freiwilligen Aufenthalts
»Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung ist aufzuheben, wenn der Betroffene sich ernstlich und verlässlich bereit erklärt, freiwillig in der Einrichtung zu verbleiben und sich der erforderlichen Therapie zu unterziehen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329). Diese Anforderungen erfüllt nicht die Erklärung, in erster Linie nach Hause zurückkehren zu wollen und nur "unter Umständen" für einen von vornherein begrenzten Zeitraum freiwillig in der Einrichtung zu bleiben.«