OLG München - Beschluss vom 19.05.2005
33 Wx 78/05
Normen:
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1590
OLGReport-München 2005, 534

Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung freiwilligen Aufenthalts

OLG München, Beschluss vom 19.05.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 78/05

DRsp Nr. 2005/8757

Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung freiwilligen Aufenthalts

»Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung ist aufzuheben, wenn der Betroffene sich ernstlich und verlässlich bereit erklärt, freiwillig in der Einrichtung zu verbleiben und sich der erforderlichen Therapie zu unterziehen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329). Diese Anforderungen erfüllt nicht die Erklärung, in erster Linie nach Hause zurückkehren zu wollen und nur "unter Umständen" für einen von vornherein begrenzten Zeitraum freiwillig in der Einrichtung zu bleiben.«

Normenkette:

BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2 ;

Sachverhalt: