Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde des Kindesvaters vom 04.04.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - I. vom 25.03.2022 (
Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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