BGH - Beschluß vom 22.09.1993
XII ZR 39/92
Normen:
BGB § 1356 Abs. 2, § 705, § 730, § 734, § 738 ;

Aufhebung einer durch schlüssiges Verhalten der Ehegatten gegründeten Innengesellschaft

BGH, Beschluß vom 22.09.1993 - Aktenzeichen XII ZR 39/92

DRsp Nr. 1994/3565

Aufhebung einer durch schlüssiges Verhalten der Ehegatten gegründeten Innengesellschaft

Eine durch schlüssiges Verhalten der Ehegatten gegründete Innengesellschaft kann von den Ehegatten konkludent dadurch aufgehoben werden, daß die Ehefrau, die im Rahmen der Gründung und Führung eines Sachverständigenbüros des Ehemannes erheblich mitarbeitete und hierfür ihre eigene Berufslaufbahn aufgab, mit dem Ehemann einen Mitarbeitervertrag schließt, nach welchem sie für die Zukunft in ein vertraglich im einzelnen ausdrücklich geregeltes freies Mitarbeitsverhältnis zu dem Ehemann tritt.

Normenkette:

BGB § 1356 Abs. 2, § 705, § 730, § 734, § 738 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).