I. Das Amtsgericht Schöneberg in Berlin sprach mit Beschluß vom 2. Dezember 1982 die Annahme der am 9. Oktober 1958 in Casablanca geborenen Beschwerdegegnerin (künftig: Adoptivtochter), einer marokkanischen Staatsangehörigen, als Kind der am 18. Mai 1938 in Kiel geborenen Beschwerdeführerin (künftig: Adoptivmutter) auf gemeinsamen Antrag der beiden Beteiligten aus. Sie hatten im Annahmeverfahren unter Vortrag von Einzelheiten angegeben, die Annehmende habe die Familie der Angenommenen schon vor 1970 in Marrakesch kennengelernt, sich seitdem regelmäßig bei jährlichen Besuchen besonders um die heranwachsende Adoptivtochter gekümmert und diese schließlich seit Ende 1981 in ihre Wohnung in Berlin aufgenommen. Daraus sei mit den Jahren ein Eltern-Kind-Verhältnis erwachsen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|