Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schorndorf vom 28.05.2021, Az.
abgeändert .
1.Die zwischen den Beteiligten bestehende Zugewinngemeinschaft bezüglich des Wohnhauses in der ... und der Gewerbeimmobilie in der ..., jeweils in ..., ist aufgehoben.
2.Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers
zurückgewiesen .
3.Die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszugs bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
4.Der Verfahrenswert für den ersten Rechtszug wird auf 292.838,00 € festgesetzt.
II.Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers
zurückgewiesen .
III.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 279.262,00 € festgesetzt.
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