Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde, mit der sie sich gegen eine das Sorgerecht und den Umgang betreffende Entscheidung des Familiengerichts wendet.
Die in der Republik X geborene und aufgewachsene Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen am … 2010 die Ehe miteinander, aus der ihr am … 2011 geborener Sohn A hervorgegangen ist. Im April 2013 trennten sich die Kindeseltern. A lebt seither im Haushalt seiner Mutter. Die Ehe ist durch familiengerichtlichen Beschluss vom ... Dezember 2014 geschieden worden.
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