OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.1997
22 U 5/97
Normen:
BGB §§ 832 847 1626 1631 ;
Fundstellen:
DRsp I(146)93c
FamRZ 1998, 234
NJW-RR 1998, 98
OLGReport-Düsseldorf 1998, 52
VersR 1998, 721
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 162/96

Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe des Schmerzensgeldes für Totalverlust des rechten Auges

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.1997 - Aktenzeichen 22 U 5/97

DRsp Nr. 1997/7352

Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe des Schmerzensgeldes für Totalverlust des rechten Auges

1. Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr sechs Jahre altes Kind nicht eindringlich auf die Gefahren hinweisen, die beim Umgang mit Spielzeugpistolen insbesondere dann drohen, wenn anstelle der zugehörigen Pfeile mit Saugnäpfen Stöcken oder andere Gegenstände verwendet werden; angesichts der Verbreitung und Beliebtheit solcher Spielzeugwaffen unter Kindern gilt dies auch, sofern das Kind selbst solche nicht besitzt.2. 40.000 DM Schmerzensgeld für den Totalverlust des rechten Auges eines dreijährigen Kindes, das beim Spiel durch einen Pfeil verletzt wird, unter Berücksichtigung erheblicher Belastungen durch Komplikationen und wiederholte Krankenhausaufenthalte mit operativen Eingriffen über einen Zeitraum von fast drei Jahren.

Normenkette:

BGB §§ 832 847 1626 1631 ;

Tatbestand: