OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.11.2007
3 U 91/06
Normen:
BGB § 253 ; BGB § 278 ; BGB § 280 ; BGB § 828 ; BGB § 832 ;
Fundstellen:
SpuRT 2008, 213
Vorinstanzen:
LG Hanau, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1516/05

Aufsichtspflicht von den Eltern vertraglich beauftragter Personen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.11.2007 - Aktenzeichen 3 U 91/06

DRsp Nr. 2008/17943

Aufsichtspflicht von den Eltern vertraglich beauftragter Personen

»1. Zur Aufsichtspflicht der durch die Eltern hierzu vertraglich beauftragten Personen (hier: Veranstalter eines Fußballcamps für Jugendliche) 2. Die Beaufsichtigung von 7 bis 12-jährigen Kindern beim Minigolfspiel in einer Ruf- und Hörweite von etwa 100 m ist wegen der beim Spiel durch den Schläger bestehenden Gefahrensituation nicht ausreichend.«

Normenkette:

BGB § 253 ; BGB § 278 ; BGB § 280 ; BGB § 828 ; BGB § 832 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der am ...1998 geborene Kläger nimmt - vertreten durch seine Eltern - den Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Schädigung seiner Zähne in Anspruch, die er anlässlich eines Minigolf-Spiels während eines im August 2005 von dem Beklagten veranstalteten Fußballcamps in O1 erlitt. Der Unfall kam dadurch zu Stande, dass am 2.8.2005 eines der 7 - 12-jährigen Kinder, die am Fußballcamp teilnahmen und in einer Pause Minigolf spielten, beim Ausholen mit dem Schläger den Kläger im Gesicht traf und einen Schneidezahn (Zahn 11) schädigte. Die Kinder wurden während des Spiels allenfalls aus einer Entfernung von 100 m (Angabe des Beklagten) beaufsichtigt.