BFH - Urteil vom 27.09.2007
III R 28/05
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; EStG § 32 Abs. 6 § 33 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 148
BFHE 219, 119
BStBl II 2008, 287
DB 2008, 30
DStR 2007, 2256
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 826/04

Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar; Nichtabziehbarkeit von Schulgeldzahlungen

BFH, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen III R 28/05

DRsp Nr. 2007/22156

Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar; Nichtabziehbarkeit von Schulgeldzahlungen

»Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Fortführung des Senatsurteils vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54).«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; EStG § 32 Abs. 6 § 33 ;

Gründe:

A. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist geschieden. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die im Streitjahr 1999 minderjährig waren und bei ihrer Mutter in den USA lebten.