BGH - Beschluss vom 27.03.2013
XII ZB 679/11
Normen:
BGB § 1836c; BGB § 1836d;
Fundstellen:
DNotZ 2013, 860
FGPrax 2013, 167
FamRB 2013, 325
FamRB 2013, 6
FamRZ 2013, 874
FuR 2013, 399
MDR 2013, 657
NJW 2013, 1879
NJW 2013, 6
ZEV 2013, 337
ZEV 2013, 6
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 16.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 62 XVII P 168/95
LG Köln, vom 05.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 211/11

Aufwendungsersatz gegen einen betroffenen Behinderten wegen der Vergütung des Betreuers im Falle einer durch ein Behindertentestament auf dem Betoffenen übertragene Vorerbschaft

BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - Aktenzeichen XII ZB 679/11

DRsp Nr. 2013/7138

Aufwendungsersatz gegen einen betroffenen Behinderten wegen der Vergütung des Betreuers im Falle einer durch ein Behindertentestament auf dem Betoffenen übertragene Vorerbschaft

Die durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragene (Vor-)Erbschaft führt auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit des Betroffenen. Vielmehr ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.

Die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten werden der Betroffenen auferlegt.

Beschwerdewert: 8.216 €

Normenkette:

BGB § 1836c; BGB § 1836d;

Gründe

I.

Die Betroffene wendet sich gegen die zu ihren Lasten erfolgte Festsetzung eines Aufwendungsersatzanspruches.

Für die Betroffene, die am Down-Syndrom leidet, ist eine Betreuung eingerichtet. Betreuerin war zunächst ihre Mutter (im Folgenden: Erblasserin); diese verstarb im Mai 2004. Im September 2003 übernahm eine Schwester der Betroffenen, die Beteiligte zu 1, die Betreuung.