Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution und wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten (Einzelfreiheitsstrafen von drei Jahren und einem Jahr) verurteilt. Mit seiner Revision rügt er die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts. Die im übrigen im Sinne von §
I. Das Landgericht hat festgestellt:
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