OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.03.2020
9 UF 134/18
Normen:
FamFG § 117 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 730 ff.; BGB § 242;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 19.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 119/12

Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR betriebenen RechtsanwaltssozietätMitwirkungspflichten an der gemeinsamen Erstellung einer AuseinandersetzungsbilanzVoraussetzungen für einen Auskunftsanspruch aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2020 - Aktenzeichen 9 UF 134/18

DRsp Nr. 2020/5302

Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR betriebenen Rechtsanwaltssozietät Mitwirkungspflichten an der gemeinsamen Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht

Ein Auskunftsanspruch lässt sich aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht begründen, wenn die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der berechtigte Mitgesellschafter in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte im Unklaren ist und der andere die erforderlichen Auskünfte zur Beseitigung der Ungewissheit problemlos erteilen kann.

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 19. April 2018 - Az. 32 F 119/12 - hinsichtlich der Entscheidung über den zu Ziffer II. beschiedenen Widerantrag des Antragsgegners teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

II. Die Antragstellerin wird verpflichtet,

1. mitzuwirken an einer gemeinschaftlich festzustellenden Auseinandersetzungsbilanz für die zum Ablauf des 31. März 2010 abzuwickelnde Sozietät M... und vorbereitend hierzu mitzuwirken

- an der gemeinsamen Ermittlung der Einnahmen-Überschussrechnungen der Sozietät ab dem Geschäftsjahr 2009,