Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle mehrstufiger Gesamtversorgung
BGH, Beschluß vom 29.09.1993 - Aktenzeichen XII ZB 31/90
DRsp Nr. 1993/2444
Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger Gesamtversorgung"
»Zum Ausgleich einer privaten betrieblichen Altersversorgung, die als sog. mehrstufige Gesamtversorgung zugesagt ist (hier: teildynamische Versorgung aus einer Direktzusage, auf die gesetzliche Rente und nicht dynamische Leistungen einer Pensionskasse anzurechnen sind).«