Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 2.680 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|