I.)
Für den Betroffenen, der an einer erheblichen Minderbegabung leidet, wurde durch Beschluss vom 23.11.2001 eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Grundstücksangelegenheiten und Vertretung im Restitutionsverfahren eingerichtet. Hintergrund war, dass der Betroffene Miterbe eines Nachlasses ist, zu welchem Grundeigentum bzw. entsprechende Restitutionsansprüche gehören. Zur Betreuerin wurde eine als "Berufsbetreuerin" tätige Dipl. Sozialpädagogin bestellt. Eine ausdrückliche Feststellung hinsichtlich der berufsmäßigen Führung der Betreuung enthält der amtsgerichtliche Beschluss nicht.
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