Die Beschwerde des Beteiligten gegen die je am 17. Dezember 2015 im Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck von XXX Bl. 9560, Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 2.200,00 € für M. K. (lfde. Nr. 20) und für M. M. (lfde. Nr. 21) wird zurückgewiesen.
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