LG Aachen, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 228/07
AG Aachen - 69 XVII P 764 - 30..52007,
Ausnahmsweise Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2008 - Aktenzeichen 16 Wx 263/07
DRsp Nr. 2008/20303
Ausnahmsweise Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
»1.In besonders gelagerten Fällen ist auch dem ehrenamtlichen Betreuer eine angemessene Vergütung zu gewähren, die in der Höhe über den Vergütungssätzen für Berufsbetreuer nach dem VBVG liegen kann (im Anschluss an OLG Karlsruhe vom 01.03.2007, FamRZ 2007, 184).2.Bei der im Ermessen des Vormundschaftsgericht liegenden Vergütung ist als wesentlicher Bemessungsfaktor der Zeitaufwand des Betreuers zu Grunde zu legen.«