Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.05.2019 -
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem () bei einem Bezug von Leistungen nach dem auf Darlehensbasis ausgeschlossen ist.
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