OLG Bremen - Beschluss vom 01.02.2010
4 UF 106/09
Normen:
BGB § 1579 Nr. 7;
Fundstellen:
FamRB 2010, 230
NJW-RR 2011, 79
Vorinstanzen:
AG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 68 F 1580/09

Ausschluss des Ehegatten mit dem Einwand der Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Fortzahlung trotz Kenntnis

OLG Bremen, Beschluss vom 01.02.2010 - Aktenzeichen 4 UF 106/09

DRsp Nr. 2010/9784

Ausschluss des Ehegatten mit dem Einwand der Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Fortzahlung trotz Kenntnis

Zahlt ein Ehegatte trotz Kenntnis eines Verwirkungsgrundes über einen längeren Zeitraum nachehelichen Unterhalt, ohne sich auf die Verwirkung zu berufen, kann er mit dem nachträglich erhobenen Verwirkungseinwand ausgeschlossen sein, weil seine (weitere) Inanspruchnahme auf Unterhalt nicht grob unbillig ist.

Der Beklagten wird für die beabsichtigte Berufung ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A. beigeordnet.

Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Anträge (Haupt- und Hilfsantrag) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 7;

Gründe: