OLG Saarbrücken - Beschluss vom 24.08.2010
5 W 185/10-70
Normen:
BGB § 1933;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 760
MDR 2011, 50

Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über einen langen Zeitraum

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 5 W 185/10-70

DRsp Nr. 2011/28

Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über einen langen Zeitraum

Das Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über die Dauer von 21 Jahren ist als Ausdruck der endgültigen Aufgabe des Scheidungswillens mit der Folge der Unanwendbarkeit des § 1933 BGB zu werten.

1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 16.4.2010 gegen den Einziehungsbeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - S. vom 8.3.2010 (3 VI 564/09) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten beider Instanzen werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

2. Der Geschäftswert wird für beide Instanzen auf 17.303,50 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1933;

Gründe:

I. Die Beschwerdeführerin, die zum Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser verheiratet war, wehrt sich gegen die Einziehung des ihr durch das Amtsgericht - Nachlassgericht - S. erteilten Mindestteil-Erbscheins vom 22.7.2009 - 3 VI 564/09 -, der sie als dessen Erbin kraft Gesetzes zu mindestens ½-Anteil auswies (Bl. 8 d.A.).