OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.03.2016
2 UF 15/16
Normen:
BGB § 1611 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1855
Vorinstanzen:
AG Kassel, vom 24.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 520 F 1131/15

Ausschluss des Elternunterhalts wegen gröblicher Vernachlässigung der Unterhaltspflicht durch die MutterAnforderungen an die Substantiierung des Vortrages bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Träger der Sozialhilfe

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.2016 - Aktenzeichen 2 UF 15/16

DRsp Nr. 2016/20081

Ausschluss des Elternunterhalts wegen gröblicher Vernachlässigung der Unterhaltspflicht durch die Mutter Anforderungen an die Substantiierung des Vortrages bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Träger der Sozialhilfe

Ein durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund übergegangenen Rechts auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenes .... kann einwenden, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht gröblich vernachlässigt hat, indem sie über eine längere Zeit nicht nur elementare Bedürfnisse ihrer Kinder nach Versorgung mit Nahrung und Hygiene, sondern auch die körperliche und sexuelle Integrität missachtet hat.

Tenor

Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen und im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu entscheiden.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 22.04.2016.

Normenkette:

BGB § 1611 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht auf Zahlung von rückständigem und laufendem Elternunterhalt in Anspruch.

1. 2. 3.