SchlHOLG - Beschluss vom 31.01.2007
2 W 229/06
Normen:
BGB § 1896 Abs. 1a ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1126
OLGReport-Schleswig 2007, 400
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 57/06
AG Schleswig, - Vorinstanzaktenzeichen 4 XVII K 4139

Ausschluss des freie Willens des Betroffenen bei Betreuerbestellung - Stellungnahme des Sachverständigengutachtens dazu erforderlich

SchlHOLG, Beschluss vom 31.01.2007 - Aktenzeichen 2 W 229/06

DRsp Nr. 2007/7369

Ausschluss des "freie Willens" des Betroffenen bei Betreuerbestellung - Stellungnahme des Sachverständigengutachtens dazu erforderlich

»Im Falle der Bestellung eines Betreuers nach § 1896 Abs. 1 BGB gegen den Willen des Betroffenen ist es erforderlich, dass das einzuholende Sachverständigengutachten auch dazu Stellung nimmt, ob der freie Wille des Betroffenen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB ausgeschlossen ist. Das Tatsachengericht muss entsprechende Feststellungen treffen und diese begründen.«

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 1a ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Betroffene steht seit dem Jahr 1993 unter Betreuung. Mit Beschluss vom 31.01.2006 hat das Amtsgericht zuletzt die Fortdauer der Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Vertretung der Betroffenen gegenüber Ämtern und Behörden, Kranken- und Pflegekassen und der Heimverwaltung sowie Wohnungsangelegenheiten angeordnet, wobei die Überprüfung bis spätestens 31.01.2013 erfolgen soll. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens hat das Amtsgericht ein Attest des behandelnden Arztes Dr. X.eingeholt. Die gegen den Beschluss des Amtsgericht eingelegte Beschwerde der Betroffenen hat das Landgericht nach Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme von Dr. X. .mit der angefochtenen Entscheidung (zurückgewiesen.

II.