Der Antrag der Kindeseltern auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Kindeseltern vom 11.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Gütersloh vom 10.01.2019 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Kindeseltern auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes R. K., geb. am 00.00.2018. Mit Urkunde vom 23.11.2017 wurde die gemeinsame Sorge beurkundet.
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