Die Beschwerde des Kindesvaters vom 06.04.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - T. vom 25.03.2022 (
Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Eltern des am 00.00.0000 geborenen Kindes P. H. lebten bis zu ihrer Trennung - der genaue Zeitpunkt ist zwischen ihnen streitig - im Jahr 2018 bzw. Anfang 2019 gemeinsam in einer Wohnung in U.. Im Haushalt lebte zu diesem Zeitpunkt auch die weitere Tochter der Kindesmutter aus einer anderen Beziehung, die am 00.00.0000 geborene N. H..
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