OLG Köln - Beschluss vom 29.09.2022
14 UF 57/22
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4;

Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts mit einem Kind wegen sexuellen Missbrauchs an dessen Stiefschwester

OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2022 - Aktenzeichen 14 UF 57/22

DRsp Nr. 2023/10396

Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts mit einem Kind wegen sexuellen Missbrauchs an dessen Stiefschwester

Die Verurteilung des Vaters eines minderjährigen Kindes wegen sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit 12-jährigen Tochter seiner damaligen Partnerin aus einer anderen Beziehung rechtfertigt den Ausschluss des Umgangs mit einem gemeinsamen Kind. Das gilt auch dann, wenn die Gefahr des sexuellen Missbrauchs des von der Umgangsregelung betroffenen Kindes nicht besteht, der sexuelle Missbrauch der Stiefschwester aber das Familiengefüge erschüttert hat und der Vater diesen - trotz Evidenz - nicht eingeräumt hat.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Kindesvaters vom 06.04.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - T. vom 25.03.2022 (37 F 130/21) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Eltern des am 00.00.0000 geborenen Kindes P. H. lebten bis zu ihrer Trennung - der genaue Zeitpunkt ist zwischen ihnen streitig - im Jahr 2018 bzw. Anfang 2019 gemeinsam in einer Wohnung in U.. Im Haushalt lebte zu diesem Zeitpunkt auch die weitere Tochter der Kindesmutter aus einer anderen Beziehung, die am 00.00.0000 geborene N. H..