Die befristete Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer II (Versorgungsausgleich) des Urteiles des Amtsgerichts - Familiengericht - Nienburg/Weser vom 23. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Geschäftswert: 1.000 €
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