Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 11.05.2021 (
Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet. Für beide wurde in der Vergangenheit eine Betreuung eingerichtet.
Ein erstes Sorgerechtsverfahren (
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