Ausschlussfrist für Betreuervergütung nach altem Recht
LG Kiel, Beschluss vom 09.02.2000 - Aktenzeichen 3 T 49/00
DRsp Nr. 2004/18427
Ausschlussfrist für Betreuervergütung nach altem Recht
Die Beurteilung der Frage, ob der Betreuer seine Vergütung rechtszeitig, also innerhalb der Frist des § 15 Abs. 2ZSEG geltend gemacht hat, hängt ausschließlich davon ab, wann der Antrag als solcher gestellt worden ist, sei es gegen den Betreuten bzw. dessen Nachlass oder die Landeskasse.