Auf die (sofortige) Beschwerde der Antragsgegnerin vom 26.01.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 17.01.2011 - 333 F 3522/10 - in Ziffer 4 des Beschlusstenors teilweise abgeändert.
Der Antragsgegnerin (Beteiligte B wird zur Wahrnehmung ihrer Rechte im ersten Rechtszug rückwirkend ab Antragstellung ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P, ..., bewilligt.
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