1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 25.1.2011 wird auf die Beschwerde des Antragstellers wie folgt
a b g e ä n d e r t :
Die Kürzung der laufenden Altersversorgung für den Antragsteller bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Versicherungsnummer: xxx aufgrund der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 13.3.2009, AZ: 18 F 571/08, wird mit Wirkung ab dem 1.12.2010 in Höhe von monatlich 513,86 € ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und die Kosten des Beschwerderechtszugs werden zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
3. Der Gegenstandswert wird auf 1.678,-- € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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