OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.03.2007
9 UF 167/06
Normen:
SGB VIII § 8a Abs. 3 ; BGB § 1626a § 1666 § 1684 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 42
OLGReport-Saarbrücken 2007, 492
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 41 F 111/06

Aussetzung des Umgangsrechts des Kindesvaters zur Vermeidung einer Gefährdung des Kindeswohls

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.03.2007 - Aktenzeichen 9 UF 167/06

DRsp Nr. 2007/12114

Aussetzung des Umgangsrechts des Kindesvaters zur Vermeidung einer Gefährdung des Kindeswohls

»Prüfungsmaßstab des Familiengerichts nach Erhebung einer Gefährdungsmitteilung gemäß § 8a Abs. 3 SGB VIII durch das Jugendamt.«

Normenkette:

SGB VIII § 8a Abs. 3 ; BGB § 1626a § 1666 § 1684 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am . Oktober 1998 geborene J. R. ist - offensichtlich - die Tochter der Beteiligten zu 1) und 2). Die Kindesmutter war und ist mit dem Kindesvater nicht verheiratet. Das Kind lebt im Haushalt der Kindesmutter.

Im vorliegenden, auf Grund einer Gefährdungsmitteilung des beteiligten Jugendamtes nach § 8 a Abs. 3 SGB VIII vom 21. Februar 2006 eingeleiteten Verfahren hat das Jugendamt "beantragt", die Befugnis des Kindesvaters zum Umgang mit seiner Tochter J. auszuschließen.

Der Kindesvater hat auf Zurückweisung des "Antrags" angetragen und einen Vorschlag zur Regelung seines Umgangsrechts mit J. unterbreitet.

Durch Beschluss vom 7. April 2006 hat das Familiengericht im Wege vorläufiger Anordnung das Umgangsrecht des Kindesvaters mit J. vorübergehend ausgesetzt.

Durch den angefochtenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, hat das Familiengericht den "Antrag" des Jugendamtes den Umgang des Kindesvaters mit J. auszuschließen, zurückgewiesen.