1. Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerin vom 02.12.2010 in der Beschlussformel zu II abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird ausgesetzt.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit Beschluss vom 02.12.2010 (GA 24) hat das Amtsgericht die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei ist das Gericht von folgenden Anrechten ausgegangen:
Antragstellerin:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 0,0348 Entgeltpunkte
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 17,6003 Entgeltpunkte (Ost)
AXA 1.807,04 Euro
Antragsgegner:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 19,2248 Entgeltpunkte (Ost)
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|