Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 31.05.2012 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Verfahrenswert: 1.187,33 €.
I.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung seiner Rente bei der Antragsgegnerin zu 2) nach § 33 VersAusglG.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu 1) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 01.09.2009 (Az.: 51 F 12/07) rechtskräftig geschieden.
Zum Versorgungsausgleich erging folgende Entscheidung:
Vom Versicherungskonto-Nr.: 13 ... des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto-Nr.: 13 ... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Rentenanwartschaften von monatlich 510,71 €, bezogen auf den 31.07.2007, übertragen.
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