Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Aussetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wolfenbüttel vom 05.01.2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 500,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Anordnung von Ordnungsmitteln wegen nicht erfolgter Umsetzung der vom Familiengericht Wolfenbüttel im Beschluss vom 02.10.2012 zu Az.
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