Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 25. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 24. Oktober 2012 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.611 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers.
Auf den am 12. Oktober 2010 zugestellten Antrag hatte das Familiengericht die am 25. April 1984 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Beteiligten (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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