AG Frankfurt/Main, vom 10.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 477 F 23327/15
OLG Frankfurt/Main, vom 09.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UF 46/19
Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich; Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen; Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund
BGH, Beschluss vom 31.05.2023 - Aktenzeichen XII ZB 250/20
DRsp Nr. 2023/9872
Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich; Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen; Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund
Zu den Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen (EuGH Urteil vom 1. März 2011 - Rs. C-236/09 - NJW 2011, 907 - Association belge des Consommateurs Test-Achats) auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich.
1. Der unverfallbare und im institutionellen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erworbene Teil des Anrechts fällt auch im Fall einer Übertragung der Versicherung auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer weiterhin in den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 VersAusglG.
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