OLG Stuttgart - 24.03.1988 (8 AR 28/87) - DRsp Nr. 1992/10155
OLG Stuttgart, vom 24.03.1988 - Aktenzeichen 8 AR 28/87
DRsp Nr. 1992/10155
b. Örtliche Zuständigkeit des für die Verwahrung ursprünglich zuständigen Gerichts auch für die weitere Verwahrung eines nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten eröffneten gemeinschaftlichen Testaments.