BayObLG - 02.04.1982 (BReg 1 Z/82) - DRsp Nr. 1994/7432
BayObLG, vom 02.04.1982 - Aktenzeichen BReg 1 Z/82
DRsp Nr. 1994/7432
a. Nach der Entziehung der Personensorge kann u.U. zusätzlich das Recht der nichtehelichen Mutter zum Umgang mit ihrem Kind nach § 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen werden.b. Über den Ausschluß des Umgangsrechts entscheidet das nach wie vor zuständige Vormundschaftsgericht.