BayObLG - 04.09.1990 (BReg 1 a Z 59/89) - DRsp Nr. 1992/6697
BayObLG, vom 04.09.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 59/89
DRsp Nr. 1992/6697
a. » 1. Die Auslegungsregel des § 2069BGB findet im Fall eines gemeinschaftlichen Testaments auch dann Anwendung, wenn der weggefallene Bedachte allein ein Abkömmling des erstversterbenden Ehegatten ist. 2. An die Stelle des Weggefallenen treten dessen Abkömmlinge nur dann, wenn sie gesetzliche Erben des Erblassers und nicht des Weggefallenen wären. 3. Eine Einsetzung als Ersatzschlußerbe kann einem Testament auch im Weg der ergänzenden Auslegung entnommen werden.«