AA.: LG Berlin, FamRZ 1985, 965: Die Befugnisse des Vormundschaftsgerichts sind beschränkt auf die Fälle der Entziehung der gesamten elterlichen Sorge oder der ganzen Personen - oder Vermögenssorge.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|