»... Die Auffassung des LG, .. daß die Genehmigungsbedürftigkeit der Auflassung [eines von den Eltern im Namen des minderjährigen Kindes verkauften Grundstücks] dann entfalle, wenn das VormGer. das Verpflichtungsgeschäft genehmigt habe, ist .. unrichtig. Denn genehmigungsbedürftig ist nach dem Gesetz sowohl das Verpflichtungsgeschäft .. als auch das Verfügungsgeschäft (§ 1643 Abs. 1 i. V. m. §
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